Bestattungsdienste und Trauerbegleitung
Am Brüggli
CH-6010 Kriens
Mit dem Auto: Autobahnausfahrt Kriens-Horw, anschliessend Kreiselausfahrt Kriens nehmen und bei der Ampel gleich rechts (Wegweiser Kuonimatt/Dattenmatt). Auf der Höhe der 30er-Tafel ist ein grosser HAGER IMBACH Wegweiser zu sehen. Es sind genügend kostenlose Parkplätze vor Ort vorhanden.
Mit dem Bus: Mit der Buslinie 14, 16 oder 21 an der Haltestelle Pilatusmarkt aussteigen, dann unter der Autobahnzufahrt über die Brücke gehen und anschliessend ca. 200 m links dem Fuss- und Fahrradweg folgen.
Bewahren Sie Ruhe. Verständigen Sie zuerst die Hausärztin oder den Hausarzt (bzw. den Notfallarzt), damit der Tod offiziell festgestellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Danach dürfen Sie uns jederzeit anrufen – wir sind rund um die Uhr erreichbar und besprechen mit Ihnen in Ruhe alle weiteren Schritte. Es muss in den ersten Stunden nichts überstürzt werden.
Die Kosten hängen stark von der Bestattungsart und Ihren Wünschen ab. Eine einfache Kremation mit Urnenbeisetzung ist ab etwa CHF 3’000.– bis CHF 5’000.– möglich, eine Erdbestattung mit Abdankung liegt häufig zwischen CHF 6’000.– und CHF 12’000.–. Viele Wohngemeinden übernehmen einen Teil der Kosten für ihre Einwohnerinnen und Einwohner. Wir erstellen Ihnen vorgängig eine transparente, verbindliche Offerte.
Der Todesfall muss innert zwei Tagen beim Zivilstandsamt des Sterbeortes gemeldet werden. Auf Wunsch übernehmen wir diese Meldung vollständig für Sie – inklusive Beschaffung der nötigen Dokumente wie Todesbescheinigung, Familienbüchlein oder Niederlassungsausweis. Sie erhalten anschliessend die amtliche Todesurkunde für Versicherungen und Banken.
Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person im Sarg in einem Erdgrab beigesetzt. Bei der Kremation wird der Leichnam im Krematorium eingeäschert; die Asche wird in einer Urne beigesetzt – im Urnengrab, in der Gemeinschaftsanlage, im Familiengrab oder ausserhalb des Friedhofs, etwa als Naturbestattung im Wald, auf einer Alpwiese oder in einem See. In der Schweiz entscheiden sich heute über 90 Prozent der Menschen für die Kremation.
Ja. Mit einer Bestattungsvorsorge halten Sie Ihre Wünsche zu Bestattungsart, Abdankung, Musik, Blumen und Kostenrahmen schriftlich fest. Das entlastet Ihre Angehörigen im Trauerfall sehr. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumen und bewahren Ihre Vorsorgedokumente sicher auf.
In der Regel findet die Beisetzung oder Abdankung innerhalb von einer bis zwei Wochen nach dem Todesfall statt. Bei einer Kremation sind Sie zeitlich flexibler, da die Urnenbeisetzung auch später erfolgen kann – zum Beispiel wenn Angehörige aus dem Ausland anreisen. Wir koordinieren alle Termine mit Friedhof, Pfarramt und Krematorium für Sie.
Viele Schweizer Gemeinden übernehmen für ihre Einwohnerinnen und Einwohner gewisse Grundleistungen – etwa die Kremation, das Gemeinschaftsgrab oder die Grabgebühren. Der Umfang ist von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich. Wir kennen die Regelungen der Region und klären für Sie ab, welche Leistungen Ihre Wohngemeinde übernimmt.
Bei einer Naturbestattung wird die Asche ausserhalb des Friedhofs beigesetzt oder verstreut – zum Beispiel unter einem Baum im Friedwald, auf einer Bergwiese, in einem Bach oder See. In der Schweiz ist dies grundsätzlich erlaubt, sofern keine kantonalen oder kommunalen Einschränkungen bestehen und die Pietät gewahrt bleibt. Wir organisieren Naturbestattungen mit würdigem Rahmen und begleiten die Zeremonie auf Wunsch persönlich.