Bei einem tödlichen Unfall (Haushalt, Arbeit, Verkehr) oder bei einem Suizid müssen Sie zusätzlich die Polizei 117 beiziehen.
Eine würdevolle Bestattung sowie ein achtsamer Umgang mit Verstorbenen und Hinterbliebenen sind für uns zentral. Ein persönliches Beratungsgespräch ist dabei ein wertvoller erster Schritt.
Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich – Sie können auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Gerne informieren wir Sie über alle Möglichkeiten, die notwendigen Abläufe und die zu erwartenden Kosten: telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten in Kriens.
In der Regel melden Sie dem Zivilstands- oder Bestattungsamt des Sterbeortes den Hinschied Ihrer Angehörigen. Die Beisetzung regeln Sie mit dem Zivilstands- bzw. Bestattungsamt des entsprechenden Wohn- oder Beerdigungsortes.
Beim Zivilstands-/Bestattungsamt wird festgelegt:
Folgendes bringen Sie bitte mit:
