Wir sind für Sie da

Im Todesfall

Was in den ersten Stunden wichtig ist

Ein Todesfall stellt Angehörige vor viele Fragen. Unsere Wegleitung zeigt Ihnen Schritt für Schritt, was zu tun ist. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren – wir stehen Ihnen zur Seite, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Ruhige Landschaft im Morgenlicht

Wegleitung

1. Was tun?

Todesfall zu Hause oder durch Unfall

Benachrichtigen Sie einen Arzt – am besten den Hausarzt oder einen Notfallarzt via Sanitätsnotruf oder Medphone:

Bei einem tödlichen Unfall (Haushalt, Arbeit, Verkehr) oder bei einem Suizid müssen Sie zusätzlich die Polizei 117 beiziehen.

Todesfall in Spital oder Heim

Die ärztliche Bescheinigung des Todes wird in Spitälern und Heimen in der Regel durch die Verwaltung koordiniert. Das Personal unterstützt Sie bei den ersten Schritten.

2. Erstkontakt mit dem Bestattungsinstitut

Wir kümmern uns um eine würdevolle Bestattung

Eine würdevolle Bestattung sowie ein achtsamer Umgang mit Verstorbenen und Hinterbliebenen sind für uns zentral. Ein persönliches Beratungsgespräch ist dabei ein wertvoller erster Schritt.

Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich – Sie können auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Gerne informieren wir Sie über alle Möglichkeiten, die notwendigen Abläufe und die zu erwartenden Kosten: telefonisch, bei Ihnen zu Hause oder in unseren Räumlichkeiten in Kriens.

3. Meldung bei der Wohngemeinde und den Ämtern

Anmeldung bei der Wohngemeinde

In der Regel melden Sie dem Zivilstands- oder Bestattungsamt des Sterbeortes den Hinschied Ihrer Angehörigen. Die Beisetzung regeln Sie mit dem Zivilstands- bzw. Bestattungsamt des entsprechenden Wohn- oder Beerdigungsortes.

Beim Zivilstands-/Bestattungsamt wird festgelegt:

  • Art der Bestattung: Feuer- oder Erdbestattung
  • Termin der Kremation bzw. Feuerbestattung
  • Ort und Zeitpunkt der kirchlichen Trauerfeier, Abdankung oder des Gottesdienstes
  • Ort und Art des Grabes (Reihen-, Urnen-, Familien-, Gemeinschaftsgrab oder private Naturbeisetzung)

Folgendes bringen Sie bitte mit:

  • Totenschein bzw. ärztliche Bescheinigung (falls nicht direkt von Spital oder Heim übermittelt)
  • Familienbüchlein oder Ausweis (für ausländische Staatsangehörige: Pass, Ausländerausweis, Geburts- und/oder Eheschein)
  • Grabkonzession (bei einem Familiengrab)

4. Abschied

Begleitung zur letzten Ruhe – was wir für Sie tun können

Wenn Sie Angehörige zur letzten Ruhe geleiten, wollen Sie noch einmal in Liebe und Achtung für sie da sein. Viele erleben die Stunden und Tage während und nach dem Sterben ihrer Angehörigen als Ausnahmezustand, auch wenn der Tod erwartet wurde. Gleichzeitig erfahren Betroffene, wie viel Aufwand und emotionale Anstrengung der letzte Abschied mit sich bringen kann. Viele wünschen sich Begleitung und organisatorische Hilfe.
  • Hygienische Versorgung (Waschen, Frisieren etc.)
  • Ankleiden mit persönlichen Kleidern oder einem Sterbehemd
  • Aufbahrung der verstorbenen Person im «Raum der Stille» oder bei Ihnen zu Hause
  • Auswahl eines Sarges
  • Auswahl einer Urne
  • Überführung in die Kirche, zum Friedhof oder ins Krematorium
  • Überführungen im In- und Ausland
  • Auf Wunsch erledigen wir diverse Formalitäten
  • Beratung zum Erinnerungsdiamanten
Lichtdurchfluteter Waldweg

«Und immer sind da Spuren deines Lebens, Gedanken, Bilder, Augenblicke und Gefühle.»

In den ersten Stunden nach einem Todesfall müssen Sie nichts alleine entscheiden. Wir sind rund um die Uhr für Sie erreichbar – an 365 Tagen im Jahr – und begleiten Sie Schritt für Schritt.

Gut zu wissen

Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie …

Zu Hause Abschied nehmen

Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie Ihre Verstorbenen zu Hause aufbahren und im vertrauten Umfeld Abschied nehmen.

Beim Einsargen mithelfen

Sie dürfen beim Einsargen Ihrer Angehörigen selbst mithelfen – wir begleiten Sie dabei achtsam.

Persönliche Kleider anziehen

Sie dürfen den Verstorbenen für die letzte Reise persönliche Kleider anziehen.

Persönliche Dinge mitgeben

Sie dürfen kleinere persönliche Dinge mitgeben – einen Brief, ein Foto oder einen liebgewonnenen Gegenstand.

Asche als Erinnerung bewahren

Sie dürfen einen Teil der Asche als bleibende Erinnerung bewahren.

Eine private Urne wählen

Sie dürfen eine private Urne wählen, die der Persönlichkeit Ihres verstorbenen Angehörigen entspricht.

Frei beisetzen

Sie dürfen die Urne auf dem Friedhof Ihrer Wahl oder in der freien Natur beisetzen.

Trauerdruck individuell gestalten

Sie dürfen den Trauerdruck individuell gestalten – ganz nach Ihren Vorstellungen und Wünschen.

Wir sind für Sie da

In einem Todesfall erreichen Sie uns rund um die Uhr. Kontaktieren Sie uns – wir begleiten Sie mit Erfahrung, Sorgfalt und Respekt durch alle Schritte.
Trauerbegleitung und Bestattungen in den Regionen Luzern, Nidwalden und Zug.
HAGER IMBACH GmbH
Bestattungsdienste und Trauerbegleitung
Am Brüggli, CH-6010 Kriens