Erd-, Feuer- und Naturbestattung

Bestattungsarten

Wenn Sie einen Angehörigen zu Grabe tragen, stehen Sie zunächst einmal vor der Frage, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung mit anschliessender Urnenbeisetzung wünschen.
Warmes Abendlicht über einem Feld

Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist heute eine häufig gewählte Bestattungsform. Nach der Einäscherung wird die Asche in einer Urne beigesetzt. Diese Form des Abschieds bietet verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung und individuelle Gestaltungsspielräume. Viele Angehörige schätzen die Flexibilität bei der Wahl der Grabart und des Zeitpunkts der Trauerfeier. Gerne begleiten wir Sie bei allen Schritten einfühlsam und transparent.

Individuelle Beisetzungsmöglichkeiten

Die Urne kann auf einem Friedhof, in einem Gemeinschaftsgrab oder – je nach gesetzlichen Vorgaben – auch in der Natur beigesetzt werden

Platzsparende Grabformen

Urnengräber benötigen weniger Platz und bieten vielfältige, pflegeleichte Grabvarianten.

Flexible Gestaltung der Trauerfeier

Die Abschiedsfeier kann entweder vor der Kremation am Sarg oder zu einem späteren Zeitpunkt mit der Urne stattfinden. Dadurch entsteht kein zeitlicher Druck – Sie können den Abschied in dem Moment gestalten, der für Sie und Ihre Familie stimmig ist.
See und Berge in stiller Natur

Naturbestattung

Die Naturbestattung ermöglicht eine letzte Ruhestätte inmitten der Natur. Die Asche der verstorbenen Person wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt, beispielsweise in einem Wald oder an einem ausgewählten Naturort. Viele Menschen empfinden diese Form des Abschieds als besonders friedvoll und ursprünglich. Ein Grabstein im klassischen Sinn entfällt – die Natur selbst wird zum Ort der Erinnerung. Wir beraten Sie gerne zu den regionalen Möglichkeiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Erdbestattung

Traditionelle Bestattungsform

Die Erdbestattung ist die älteste und in unserer Region tief verwurzelte Form des Abschieds.

Ruhestätte mit persönlichem Grabmal

Ein Sarggrab ermöglicht eine individuell gestaltete Grabstätte als festen Ort der Erinnerung.

Abschied am offenen oder geschlossenen Sarg

Angehörige haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Trauerfeier persönlich zu verabschieden.

„Was man tief in seinem Herzen besitzt, kann man nicht durch den Tod verlieren.“

Johann Wolfgang von Goethe

Administrative Hilfestellungen

Abwicklung der Formalitäten

Wir übernehmen für Sie die notwendigen Meldungen bei Zivilstandsamt, Friedhofsverwaltung, Kirche oder weiteren Behörden

Trauerdruck und florale Gestaltung

Wir unterstützen Sie einfühlsam bei der Formulierung und Gestaltung der Todesanzeige sowie bei der Erstellung von Leid- und Danksagungskarten und übernehmen auf Wunsch die Publikation. Zudem beraten wir Sie bei der Auswahl von Sarg- und Urnenschmuck, Kränzen und der floralen Dekoration der Trauerfeier und sorgen für eine stimmige, würdevolle Gesamtgestaltung.

Unterstützung durch unsere Partnerbetriebe

Bei der Wahl und Gestaltung des Grabsteins vermitteln wir Ihnen erfahrene Fachbetriebe. Ebenso unterstützen wir Sie in Zusammenarbeit mit unseren Partnern bei Spezialreinigungen, Wohnungsauflösungen und weiteren organisatorischen Anliegen im Zusammenhang mit dem Todesfall.

Abschied nehmen

Der Abschied ist ein bedeutender Moment im Trauerprozess. Er gibt Raum für persönliche Worte, Stille, Rituale und Erinnerungen. Jeder Mensch verabschiedet sich anders – es gibt kein Richtig oder Falsch. Ob im kleinen Kreis oder im Rahmen einer Trauerfeier: Wir schaffen einen geschützten Rahmen für diesen letzten Moment. Gerne beraten wir Sie, welche Möglichkeiten für Sie und Ihre Familie stimmig sind.

Kann ich mich nochmals persönlich verabschieden?

Ja. Auf Wunsch ermöglichen wir eine persönliche Abschiednahme am offenen oder geschlossenen Sarg in einem würdevollen Rahmen.

Wie viel Zeit haben wir für den Abschied?

Wir gestalten den zeitlichen Rahmen so, dass genügend Raum für einen bewussten und ruhigen Abschied bleibt.

Dürfen Kinder beim Abschied dabei sein?

Ja. Kinder dürfen selbstverständlich teilnehmen. Gerne beraten wir Sie, wie sie altersgerecht einbezogen werden können.

Kann der Verstorbene eigene Kleidung tragen?

Ja. Sie dürfen persönliche Kleidung auswählen, die der verstorbenen Person angezogen wird.

Ist ein Abschied auch bei einer Feuerbestattung möglich?

Ja. Die Verabschiedung kann vor der Kremation am Sarg oder später im Rahmen einer Urnenfeier stattfinden.

Können persönliche Gegenstände mitgegeben werden?

In vielen Fällen ist das möglich. Wir informieren Sie gerne über die jeweiligen Vorschriften und Möglichkeiten.

Wir sind täglich während 24 Stunden erreichbar

Trauerbegleitung und Bestattungen in den Regionen Luzern, Nidwalden und Zug.
HAGER IMBACH GmbH
Bestattungsdienste und Trauerbegleitung
Am Brüggli, CH-6010 Kriens